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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Durch eine Solaranlagen auf dem eigenen Dach lässt sich Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandeln und nutzen. Mieter konnten in der Vergangenheit die Solarenergie nur mit der Erlaubnis der Vermieter in Form eines Balkonkraftwerkes nutzen. Vermietern wiederum, die gerne eine große Aufdachanlage installieren wollten, waren durch großen Verwaltungsaufwand und hohe Anforderungen an die Abrechnungen oft abgeschreckt. 

Wie durch das Solarpaket I eine Vereinfachung den Zubau im vermieteten Wohnraum steigern könnte, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Umsetzung aussehen kann, erfahren Sie in den Vortragsfolien und der Aufzeichnung unserer Solartage-Veranstaltung „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vs. Mieterstrom“ mit Susanne Jung (Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.) :

Ansprechperson:

Jens Leopold

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de