Service/Info
Aufruf Interessenbekundung Auditierung Bürgerwindparks
Der Kreis Steinfurt engagiert sich seit 20 Jahren für die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Bürgerbeteiligung bei Erneuerbare-Energien-Projekten, insbesondere bei Windparks, ein, um eine dauerhaft hohe Akzeptanz dieser Projekte in der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurden bereits im Jahr 2012 „Leitlinien Bürgerwind“ verabschiedet, die im Jahr 2022 aktualisiert und zu den „Leitlinien Bürgerenergie“ erweitert wurden.
Anfang 2024 hat sich der energieland2050 e. V. dazu entschlossen, auf diesen Leitlinien nun eine Zertifizierung aufzubauen. Anhand von rund 40 Kriterien wurden die Leitlinien überprüfbar und mit einem Punktemodell bewertbar gemacht.
Damit haben Windparks nun die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass sie nach den Leitlinien für Bürgerenergie organisiert sind und arbeiten. Damit können sie auch nach außen glaubhaft dokumentieren, ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung umgesetzt zu haben.
Im Zuge des Bürgerenergiegesetzes NRW und der Positivplanung von Windenergieflächen können nun auch Kommunen auf dieses Konzept zurückgreifen und die Zertifizierung als Nachweis für den gewünschten Bürgerwind einfordern.
Gesucht werden nun Umweltgutachter, die auf Basis des verabschiedeten Kriterienkatalogs Bürgerwindparks auditieren und ein entsprechendes Gutachten erstellen, auf dessen Grundlage der Vorstand des energieland2050 e. V. bei positiver Bewertung die Auszeichnung „Zertifizierter Bürgerwind“ vergibt.
Teilnehmende Gutachter müssen als Umweltgutachter bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAU), Bonn, Akkreditierungsbereich 35.11.6 (Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) akkreditiert sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Leistungsbeschreibung Auditierung Bürgerwindparks
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Ansprechperson:
Ralf Marpert
energieland2050 e. V. des Kreises Steinfurt
Tel: 02551/69-2126
Mail: Ralf.Marpert@kreis-steinfurt.de