Solarenergie
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PV auf Häusern
Durch eine Solaranlagen auf dem eigenen Dach lässt sich Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandeln und nutzen. Mehr als die Hälfte aller Dachflächen im Kreis Steinfurt eignen sich für diese Form der Energieerzeugung. Wie Hausbesitzende ihren eigenen sauberen Strom erzeugen können und was dabei zu beachten ist, darüber informiert unser PV-Leitfaden für Privateigentümerinnen und Eigentümern. Er kann Ihnen als erste Orientierungshilfe bei der Umsetzung einer eigenen Solaranlage dienen. Mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Ihnen der Einstieg in die Planung erleichtert.
Einen Hinweis, ob und inwieweit sich Ihre Dachfläche für Solarenergie eignet, gibt Ihnen außerdem das Solardachkataster des Kreises Steinfurt.
Mit Fragen zum Thema PV auf Häusern können Sie sich zudem an unsere telefonische Erstberatung und unsere energieland2050 Beraterinnen und Beratern wenden.
Weitere Informationen zu PV auf Häusern finden Sie in den Vortragsfolien und der Aufzeichnung unserer Solartage-Veranstaltung „Strom vom eigenen Dach“ mit Prof. Dr. Maurice Nuys (FH Münster) sowie unserer Infobox:
Definitiv! Eine PV-Anlage lohnt sich und dafür ist nicht – wie oft vermutet wird – immer ein Süd-Dach erforderlich. Häufig ist sogar eine Ost-West-Anlage für den höheren Eigenverbrauch deutlich besser geeignet. Das liegt daran, dass in einem normalen Haushalt der meiste Strom morgens und abends verbraucht wird – dann, wenn eine Ost- West-Anlage ihn produzieren würde. Und selbst ein Norddach mit bis zu 30° Dachneigung oder flacher ist wirtschaftlich zu betreiben.
Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist deshalb so entscheidend, da er deutlich mehr Geld einspart, als die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom einbringt.
Derzeit (Stand: 07/2023) erhält man für die Einspeisung einer Kilowattstunde (kWh)
ca. 8 Cent. Bei Eigenverbrauch ist bei einem Strombezugspreis von ca. 40 Cent/kWh ein zusätzlicher Gewinn von ca. 30 Cent/kWh zu erwarten, da die kWh nicht vom Versorger
bezogen werden müssen.
(Quelle: PV-Leitfaden für Privateigentümer)
Die Wahl der Anlagengröße hängt von ein paar Faktoren ab. Wie hoch ist mein eigener Stromverbrauch derzeit und wie hoch wird er eventuell in der Zukunft sein? Möchte ich beispielsweise in der Zukunft ein Elektroauto fahren oder plane ich eine Heizungserneuerung, bei der ggf. Strom in höheren Mengen anfällt? Im Privateigentum bewegt sich die Anlagengröße in der Regel zwischen 4 kWp und 10 kWp. Die „magische“ Grenze von 10 kWp wurde meist nicht überschritten, da ab dieser Höhe die Einspeisevergütung sinkt. Allerdings sind durch das EEG2021 die Bedingungen für Anlagen > 10 kWp deutlich verbessert worden und die EEG-Umlage entfällt bis 30 kWp, sodass vor allem bei Kombination mit Elektromobilität eine Anlage > 10 kWp durchaus sinnvoll ist.
(Quelle: PV-Leitfaden für Privateigentümer)
Eine neu errichtete Anlage muss bei drei verschiedenen Stellen angemeldet werden:
- Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur sollte zeitgleich oder vor der Inbetriebnahme erfolgen, da für die Einspeisevergütung das Eingangsdatum bei der Bundesnetzagentur entscheidend ist. Sollte man seine Anlage später oder gar nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden, so reduziert sich die Einspeisevergütung oder der Vergütungsanspruch entfällt womöglich komplett. Um diesen Fehler zu umgehen, müssen Sie lediglich die Stammdaten Ihrer Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister hinterlegen. - Anmeldung beim Netzbetreiber
Neben der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist auch die Absicht der Einspeisung dem Netzbetreiber/ Energieversorgungsunternehmen zu melden. Dies sollte vor der Montage dem Netzbetreiber gemeldet werden. Für die Anmeldung der Anlage gibt es vom Energieversorger ein Formblatt „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“. Wichtig ist dem Netzbetreiber, dass der Anschluss der Anlage durch ein eingetragenes Elektrounternehmen geschieht. Dies ist in der Regel die ausführende Firma, die die PV-Anlage installieren wird und von dieser können auch die entsprechenden Datenblätter und Unterlagen für die Anmeldung bezogen werden. In der Regel unterstützen die Solarteure bei diesem Prozess den zukünftigen
Anlagenbetreiber. - Anmeldung beim Finanzamt
Die letzte wichtige Anmeldung ist die Meldung der Photovoltaikanlage als gewerbliche Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt. Dies sollte spätestens nach einem Monat mit Hilfe der Fragebögen des zuständigen Finanzamtes geschehen.
Eine Übersicht aller aktuellen Förderprogramme vom Bund und vom Land NRW zum Thema PV finden Sie auf der Seite der NRW.Energy4Climate unter dem Stichpunkt „Energieversorgung“ hier: Förder-Navi (energy4climate.nrw)
Ob Ihre Kommune ein Förderprogramm für PV-Anlagen auf Häusern anbietet, erfahren Sie bei Ihrem/ Ihrer Klimaschutzmanager/ in.
In der dritten Folge der ersten Staffel unseres Podcast #Kurvekriegen des Kreises Steinfurt beantwortet unser Experte Jens Leopold verschiedenste Fragen, die sich Solar-Interessierte stellen. Für wen lohnt sich eigentlich eine PV-Anlage? Was sind die Herausforderungen, aber auch Vorteile, die der Solarstrom mit sich bringt? Und wie sehen konkrete Rechenbeispiele für Hausbesitzende aus?
Mit unserem Kinderbuch „Klara forscht“ wird die Nutzung der Sonnenenergie und die daraus resultierenden Vorteile für den Umwelt- und Klimaschutz kinderfreundlich vermittelt. Das Kinderbuch kann kostenlos runtergeladen werden.
Ansprechperson:
Jens Leopold
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt
Tel: 02551/69-2122
Mail: jens.leopold@kreis-steinfurt.de