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Klimafonds 2025

Im Fokus des diesjährigen Klimafonds stehen sowohl die hohen Energiekosten als auch die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels. So werden in diesem Jahr Hitzeschutzmaßnahmen für gemeinnützige Vereine sowie Energieberatungen für Privatpersonen zur Heizungsoptimierung gefördert.

Klimafonds für (Förder-)Vereine

Der Klimafonds des Kreises Steinfurt unterstützt insbesondere vulnerable Zielgruppen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zu gemeinnützigen Vereinen zählen auch Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, welche über gemeinnützige Träger organisiert werden.

Förderrichtlinie

Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Fördergegenstände:

Gefördert werden Maßnahmen zur Verschattung von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung von Kühlungseffekten zum Hitzeschutz der betroffenen Zielgruppen. Sei es die Anschaffung von Weidentipis, das Pflanzen von Bäumen, die Begrünung von Dächern und Fassaden oder die Installation von Wasserspielen.

Tipps und Hinweise für die Umsetzung:


Antragsberechtigt:
gemeinnützige Vereine (Nachweis durch Satzung und Vereinsregisterauszug)

Förderquote:           Fördersumme:
100 %                         max. 1.000 €

Hinweise:

Zur Motivation weiterer Vereine begrüßt der Kreis die Zustimmung für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

Förderzusage I 16.06. – 20.06.2025

In dieser Zeit werden die Förderbescheide verschickt. Sollte die Anzahl der Anträge die Fördersumme übersteigen, wird per Losverfahren entschieden, wer eine Förderung erhält.

Durchführungszeitraum I 21.06.2025 – 31.03.2026

Während des o.g. Zeitraums können die Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung an den Verein adressiert sein muss.

Auszahlung der Fördermittel I 21.06.2025 – 30.04.2026

Nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Ab dem 21.06.2025 finden Sie hier den Link zum Fördermittelabruf.

Klimafonds für Privatpersonen

Bürgerinnen und Bürger können über den Klimafonds eine Energieberatung zur Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen. So können Haushalte ihren Wärmeverbrauch senken, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.

Förderrichtlinie

Die vollständige Förderrichtline finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand:
Gefördert wird eine fachkundige Beratung zur Optimierung der Heizungseinstellung.
Dazu gehört:

  • Begutachtung der bestehenden Heizungstechnik vor Ort
  • Empfehlungen zur effizienten Einstellung und Optimierung des Heizsystems
  • Schriftliche Auswertung in Form eines individuellen Beratungsprotokolls.

Die Umstellung oder der Austausch der Heizungsanlage wird nicht von den Energieberatern durchgeführt. Geeignete Handwerksbetriebe sind zu finden bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf.

Förderquote:                       Fördersumme:
80 % der Gesamtkosten    max. 400 €

Antragsberechtigt:
Privatpersonen; Immobilie muss im Kreis Steinfurt liegen

Informationen / Hinweise:
Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Energieeffizienzberater. Die Berater wurden im Vorfeld auf Basis einer Abfrage zu Interesse und Kompetenz ausgewählt. Eine Liste der zugelassenen Berater wird hier ab dem 01.10.2025 zu finden sein. Die Förderung umfasst ausschließlich die Beratung zur Optimierung der bestehenden Heizungstechnik. 

Antragstellung I 01.08.-14.09.2025

Ab dem 01.08.2025 finden Sie hier den Link zur Antragstellung.

Förderzusage I 22.09. – 26.09.2025

In dieser Zeit werden die Förderbescheide verschickt. Sollte die Anzahl der Anträge die Fördersumme übersteigen, wird per Losverfahren entschieden, wer eine Förderung erhält.

Durchführungszeitraum I 01.10.2025 – 31.03.2026

Während des o. g. Zeitraums werden die Beratungsleistungen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur förderfähig ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurde. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.

Auszahlung der Fördermittel I 01.10.2025 – 30.04.2026

Nachdem die Beratungsleistung durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Ab dem 01.10.2025 finden Sie hier den Link zum Fördermittelabruf.


Hinweis: Die Fördermittel werden einmal im Monat angewiesen.

Interessenbekundung Energieberatung +

Der Kreis Steinfurt sucht Energieberaterinnen und Energieberater für die Durchführung der diesjährigen Klimafonds Förderung.  

Wenn Sie Interesse daran haben, in die Liste aufgenommen zu werden, können Sie sich über das folgende Formular anmelden:

Formular zur Interessenbekundung

Kontakt:

Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kreis Steinfurt

Tel: 02551/69-2102
Mail: klimafonds@kreis-steinfurt.de

Sprechzeiten:
montags bis donnerstags
08:00 – 10:00 Uhr
und
14:00 – 16:00 Uhr