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Bürgerwindpark Hauenhorst, Kreis Steinfurt

Zertifizierung von Bürgerwind

Basierend auf den Leitlinien für Bürgerenergie des Kreises Steinfurt wurde ein Zertifizierungsmodell entwickelt, um überprüfbar zu machen, ob ein Windpark tatsächlich entsprechend der Leitlinien organisiert ist und arbeitet.

Anhand von 40 Kriterien in den Kategorien „Transparenz, Beteiligung und faire Teilhabe“, „regionale Wertschöpfung“ und „Umwelt & Gemeinwohl“ wird dies objektiv überprüfbar gemacht.

Ein positives Ergebnis wird mit dem Siegel „zertifizierter Bürgerwind“ bestätigt. Das Siegel hat eine Laufzeit von fünf Jahren, danach erfolgt alle fünf Jahre eine Re-Zertifizierung.

Der energieland2050 e. V. empfiehlt den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, die Zertifizierung zur Umsetzung des Bürgerenergiegesetzes NRW zu nutzen, um damit flächendeckend einen hohen Standard der Bürgerbeteiligung für zukünftige Windprojekte zu verankern. Hierzu wurde ein entsprechender Mustervertrag entwickelt und den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Die Auditierung der Bürgerwindparks wird aktuell von drei Umweltgutachtern aus dem Kreis Steinfurt durchgeführt:

  • Maja de Jager, Ochtrup
  • Matthias Post, Altenberge
  • Stefan Völlmecke, Steinfurt

Sofern Sie als Umweltgutachter von der DAU zertifiziert sind, erfahren Sie hier, wie Sie Auditor für „zertifizierten Bürgerwind“ werden können. 

Wie ist der Kriterienkatalog aufgebaut?

Den gesamten Kriterienkatalog finden Sie hier.  

Zertifizierte Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt:

Ansprechperson:

Ralf Marpert

energieland2050 e. V. des Kreises Steinfurt

Tel: 02551/69-2126
Mail: Ralf.Marpert@kreis-steinfurt.de

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